Agieren statt reagieren
Die Arbeit der Betriebräte hat herausragende Bedeutung für die Arbeitnehmer eines Betriebes. Denn Betriebsräte in Deutschland haben umfassende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die oft auch als sogenannte Initiativrechte ausgestaltet sind. Diese Rechte sollte der Betriebsrat als Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen des Betriebes auch rechtzeitig nutzen. Es ist sinnvoll, dass der Betriebsrat bald nach seiner (Wieder-)wahl Konzepte erarbeitet, in denen festgelegt wird, welche konkreten Mitbestimmungsprojekte in der kommenden Amtszeit umgesetzt werden sollen.
Der Betriebsrat sollte sich dabei nicht darauf beschränken, nur auf Veränderungen, die der Arbeitgeber vorgibt, zu reagieren. Er kann und sollte vielmehr selbst gestaltend im Betrieb mitwirken.
Mitbestimmung
Effektive Mitbestimmung des Betriebsrats erfordert umfassende Kenntnisse der Möglichkeiten, die die Mitbestimmungsrechte bieten. Darüber hinaus nützen die Mitbestimmungsrechte nur etwas, wenn man auch weiß, wie sie im Konfliktfall erfolgreich durchgesetzt werden. Dieses Wissen vermitteln wir als Dozenten für Betriebsverfassungsrecht seit vielen Jahren erfolgreich in Seminaren für Betriebsräte aus dem gesamten Bundesgebiet.
Sprechen Sie uns auf die Seminare an, wenn sie weitere Informationen haben möchten.
Selbstverständlich stehen wir Betriebsräten auch zur Seite, wenn es um Betriebsvereinbarungen und Einigungsstellen, oder Verfahren vor den Arbeitsgerichten geht. Unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz, sowie unsere Kontakte zu Gewerkschaften und Betrieben, führen zügig zu zielführenden Ergebnissen.
Betriebsratswahlen
Betriebsvereinbarungen
Betriebsübergang und Umstrukturierung
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Arbeitszeitrecht
Kauf und Verkauf von Unternehmen
Kündigungsschutz
Leiharbeit und Werkvertrag
Mitbestimmung bei Kündigung, Einstellung, Versetzung
Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
Einigungsstelle
Erfolgsorientierte Vergütung
Insolvenzrecht